Für in Kirche und Diakonie beschäftigte Frauen setzt sich die EFB mit ihrer Eingabe für die Frühjahrssynode 2025 ein, das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, RS 3, zu novellieren. Das betrifft u.a. den Geltungsbereich und die Position sowie die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Dabei ist es der EFB ein besonderes Anliegen, dass auch überarbeitete Gleichstellungsregelungen weiterhin in Kirche und Diakonie zur Anwendung kommen.
Im letzten Sommer (2024) lag in der evangelischen Landeskirche das Thema „Frauen in Führung“ ganz oben auf. Der Vorstand der EFB hat sich in diese Debatte mit einem offenen Brief an die kirchenleitenden Organe (24, Juli 2024) eingemischt. Dabei standen nicht nur die mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungsfunktionen im Focus, sondern Sorgen wurden formuliert, dass Frauen in den Umstrukturierungsprozessen, die auch mit Stellenabbau einhergehen, verdrängt werden könnten. Es wurde auf die Risiken für berufliche Entwicklung von Frauen durch Entmutigung und unflexible Arbeitszeiten aufmerksam gemacht.
(Link: Offener Brief der EFB - "Es braucht mehr als nur die Frauenquote" | Evangelische Frauen in Bayern)
Ausgehend von diesen und weiteren Problemanzeigen zur Frauenpartizipation in der Landeskirche und ihrer Diakonie wurde bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung der EFB im Herbst 2024 einstimmig beschlossen, dass sich die EFB für eine Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes stark macht. Mit einer Pressemitteilung vom 18.11.2024 wurde dieses, eine große Zielgruppe kirchlicher und diakonischer Beschäftigter erfassende Anliegen noch vor der Tagung der Landessynode - für die einige Eingaben und Anträge zum Themenkomplex „Frauen in Führung in der ELKB“ vorlagen – kommuniziert.
(Link: Zeit für Veränderung: Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes gefordert | Evangelische Frauen in Bayern)
Es gab Beschlüsse der Landessynode, die Positives für eine Erhöhung des Frauenanteils auf der Führungsebene erreichen kann. Die vielen weiblichen Beschäftigten dürfen nicht aus dem Blick geraten, dafür setzt sich die EFB mit ihrer Eingabe zur Novellierung des Kirchengesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Aktuelle Daten und Erkenntnisse zur Teilhabe von Frauen in den kirchlichen Bereichen zeigt der am Internationalen Frauentag 2025 veröffentlichte „2. Atlas zur Gleichstellung in der evangelischen Kirche n Deutschland“ auf.