Mitglieder der EFB können alle evangelischen Frauenorganisationen, Einrichtungen und Dienste, Dienst- und Lebensgemeinschaften und Standesorganisationen evangelischer Frauen sowie weitere kirchliche Organisationen werden, die unmittelbar oder mittelbar im Raum der Evang.-Luth. Kirche in Bayern tätig sind. Näheres dazu ist in der Satzung geregelt.
Die EFB ist Mitglied in Gremien von Kirche und Gesellschaft. Sie vertritt die Anliegen von Frauen im Rundfunk- und Medienrat sowie im Landesfrauenausschuss.