Grundgesetz verteidigen

24_7
Bildrechte Canva

Aushöhlung des Sonntagsschutzes stoppen!

Aus Anlass des „Internationalen Tages des freien Sonntags“ (3. März) bekräftigt die bundesweite Allianz für den freien Sonntag ihre Forderung, die grundgesetzliche Garantie des Ruhetages nicht weiter auszuhöhlen, sondern entschieden zu verteidigen.

Artikel 140 des Grundgesetzes stellt den Sonntag unter besonderen Schutz.„Sonntagsschutz ist Gesundheitsschutz“, unterstreicht Stefanie Nutzenberger, für den Handel zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Im Einzelhandel arbeiten häufig Frauen und sind so besonders betroffen von den ausufernden Öffnungszeiten an den Wochenenden. Die bestehenden Ausnahmeregelungen in den Bundesländern sollten daher überprüft werden.

Hier lesen Sie aktuelle Statements aus dem Bündnis.

Die EFB ist Mitglied im überkonfessionellem Bündnis Allianz für den freien Sonntag.