Anlässlich seiner Neukonstituierung wählte der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) am 12. Mai 2022 seinen Vorstand.
Walter Keilbart wurde für weitere fünf Jahre als Vorsitzenden bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Katharina Geiger wiedergewählt. Schriftführer im Vorstand bleibt Thomas Rebensburg.
Katharina Geiger ist seit 2006 für die Evangelischen Frauen in Bayern (EFB) im Medienrat. Bevor die geschäftsführende Vorständin des Landesverbandes Bayern des Deutschen Evangelischen Frauenbundes 2017 stellvertretende Vorsitzende wurde, gehörte sie bereits dem Vorstand des Medienrats als Schriftführerin an.
Sie freue sich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit den Kollegen im Vorstand. Nun gelte es den Medienstandort Bayern weiterhin zu stärken, die richtigen Weichen für die Zukunft der privaten Anbieter zu stellen, den Jugendmedienschutz in allen Medienbereichen nicht zu vernachlässigen und die Medienkompetenz aller Generationen auszubauen, so Geiger.
„Die Wiederwahl des bewährten Vorstands im Medienrat bestätigt die engagierte und erfolgreiche Arbeit unseres Gremiums in den vergangenen fünf Jahren, an die wir nun in der neuen Amtsperiode nahtlos anknüpfen können und die anstehenden Herausforderungen anpacken werden. Meine ganz herzlichen Glückwünsche an Walter Keilbart, Katharina Geiger und Thomas Rebensburg!“, so der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Dr. Thorsten Schmiege.
Die 9. Amtsperiode des Medienrats hat am 1. Mai 2022 begonnen und endet am 30. April 2027. Inhaltlich stehen beispielsweise die Sicherung der lokalen und regionalen Vielfalt, die Weiterentwicklung des Medienstandorts Bayern sowie die Medienpädagogik im Fokus des Medienrats.
Der Medienrat der BLM ist ein plural zusammengesetztes Gremium, dem 50 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen angehören. Er wahrt die Interessen der Allgemeinheit, sorgt für Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Mitglieder des Medienrats genehmigen Rundfunkangebote, stimmen dem Wirtschaftsplan zu, entscheiden über Fördermaßnahmen, stellen Richtlinien zur Programmorganisation auf und wählen den Präsidenten/die Präsidentin und die Mitglieder des Verwaltungsrats. Zur Vorbereitung seiner Sitzungen bildet der Medienrat Ausschüsse.